Privathaftpflicht

Posted by admin on Februar 7th, 2011 at 03:44am

Die Privathaftpflichtversicherung hat im Allgemeinen einen sehr guten Ruf. Trotzdem kann es immer wieder vorkommen, dass einem Menschen begegnen, die davon berichten, dass ein ihnen entstandener Schaden von der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers nicht bezahlt wurde. Der Frust in einem solchen Fall ist verständlich, jedoch sollte man als Zuhörer nicht darauf hereinfallen und den Aussagen des Erzählenden dadurch Glauben schenken. Eine Versicherung zahlt immer dann nicht, wenn der Anspruch nicht berechtigt ist. Unser Rechtssystem schützt nicht nur die Rechte des Geschädigten, sondern auch die des vermeintlichen Verursachers. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt teilweise die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung. Dadurch wird garantiert, dass vor jeder Regulierung eines Schadens genauestens geprüft wird, ob der Anspruch des Dritten überhaupt berechtigt ist. Im Zweifelsfall werden solche Streitfragen immer vor Gericht geklärt. Die Gerichte sind unabhängige Instanzen, die in der Regel neutral bewerten, ob ein Anspruch durch den Dritten gerechtfertigt ist oder nicht. Sollte der Dritte am Ende also leer ausgehen, kann man davon ausgehen, dass das nicht an der schlechten Privathaftpflichtversicherung des Verursachers liegt, sondern daran, dass der Anspruch des geschädigten Dritten unberechtigt war. Treten Sie solchen Meinungen objektiv gegenüber!

http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/

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